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Aufzug

Ist ein Aufzug vorhanden, so ist dieser zwingend Gemeinschaftseigentum. Die Betriebskosten sind nach dem Verteilungsschlüssel der Gemeinschaftsordnung auf alle zu verteilen. Allerdings können die Kosten für den Fahrstuhl auch nachträglich per Mehrheitsbeschluss anders verteilt werden, das ergibt sich aus § 16 Abs. 2 in der Fassung seit dem 1.12.2020. Danach können bestimmte Arten von Kosten…

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