Dr. Hantke & Partner beraten Sie kompetent in den Rechtsgebieten Erbrecht, Familienrecht und Betreuungsrecht.
Dr. Hantke & Partner sind seit Jahrzehnten auf den Gebieten Erb- und Familienrecht tätig und verfolgen hierbei stets die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung. Manche unserer Mandanten werden bereits in der zweiten und dritten Generation in Fragen der Erbfolge und in vielfältigen Familienangelegenheiten rechtlich beraten.
Dr. Hantke & Partner beraten Sie bei der Gestaltung eines Testamtens / Erbvertrag und der weiteren Nachlassplanung. Gerade im Erbrecht kann es zu unerfreulichen Überraschungen kommen, sollte nicht bereits im Vorfeld die richtige Beratung in Anspruch genommen worden sein. Dies kann schwere wirtschaftliche, insbesondere aber auch steuerliche Nachteile nach sich ziehen. Ferner vertreten wir Sie im Falle von Streitigkeiten rund um das Erbe, etwa bei Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen und Fragen der Erbenstellung. Aufgrund der besonderen Emotionalität der einzelnen Fälle sollte hier die Streitprävention im Vordergrund stehen.
Im Erbrecht kann es oftmals zu Überschneidungen mit dem Familienrecht kommen. In solchen Fällen können die für die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Partnerinnen/Partner direkt zusammen arbeiten. Dr. Hantke & Partner verfügen über eine hohe Expertise auf dem Gebiet des Familienrechts, insbesondere des Scheidungsrechts und den dazugehörigen Fragestellungen. Auch die Beratung und Gestaltung eines Ehevertrags gehört zu den Kompetenzbereichen der Kanzlei. Gleichzeitig berät die Kanzlei bei Unterhaltsansprüchen, Fragen zur elterlichen Sorge, der Verteilung von Hausrat und vielem mehr.
Als Teilgebiet des Familienrechts beraten wir Sie zudem auf dem Rechtsgebiet des Betreuungsrechts. Auch hier ist ein hohes persönliches Vertrauen notwendig, welches sich die Rechtsanwälte von Dr. Hantke & Partner bei ihren Mandanten über Jahre erworben haben.