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Protokoll

Die Pflicht zur Erstellung eines Protokolls über eine Wohnungseigentümerversammlung ist in § 24 Abs. 6 WEG geregelt. Allerdings steht dort nicht, wer dieses Protokoll eigentlich anzufertigen hat. Allerdings geht man davon aus, dass die Zuständigkeit zunächst beim Versammlungsleiter liegt. Dennoch ist es üblich und zulässig, zu Beginn der Versammlung einen gesonderten Protokollführer zu wählen. Das Protokoll der…

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Protokollberichtigung

Die Erstellung eines korrekten Protokolls gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Daher hat jeder Eigentümer bei Fehlern des Protokolls einen eigenen Anspruch auf Berichtigung des Protokolls. Dieser Anspruch muss nach überwiegender Ansicht innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung bei Gericht durch Klage geltend gemacht werden. Das ist zwar im Einzelnen umstritten, es ist aber zu empfehlen, diese Frist…

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