A B E F G H I J K L M N P S T U Z

Umlaufbeschluss

Ein Beschluss ist auch ohne Wohnungseigentümerversammlung möglich, wenn alle Eigentümer ihre Zustimmung zu diesem Beschluss erklären. Solche sog. Umlaufbeschlüsse sind also nur dann möglich, wenn alle Eigentümer zustimmen, wobei seit dem 1.12.2020 die Zustimmung in Textform ausreicht, es genügt also z.B. E-Mail, Telefax oder sogar eine SMS oder WhatsApp. Einen solchen Umlaufbeschluss können der Verwalter,…

Weiterlesen

zurück