Wenn die Teilungserklärung nichts Anderes vorsieht, ist die Vermietung einer Wohnung an wöchentlich oder auch täglich wechselnde Feriengäste zulässig. Diese Vermietung ist Teil der zulässigen Wohnnutzung. (BGH, Urteil vom 15. 1. 2010 – V ZR 72/09). Eine Änderung einer solchen Teilungserklärung ist nur mit Zustimmung aller Eigentümer zulässig.
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Fitnessraum
Bezeichnet die Teilungserklärung einen Raum als „Fitnessraum“, so ist die Nutzung zu Wohnzwecken unzulässig.
WeiterlesenFußbodenheizung
Bei der Fußbodenheizung gibt es diverse Fragen, die sich nur beantworten lassen, wenn man die Teilungserklärung genau betrachtet. Letztlich geht es immer um die Frage, ob die Heizschlangen der Fußbodenheizung Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum sind, und ob ein Wohnungseigentümer eigenmächtig eine Fußbodenheizung installieren lassen darf. Ohne genaue Auslegung der Teilungserklärung können diese Fragen nicht abschließend beantwortet…
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