Medizinrecht

Seit nahezu 40 Jahren gehören Dr. Hantke & Partner zu den profilierten Kanzleien in Hamburg im Bereich des Arzthaftungs- und Krankenhausrechts.

Langjährige Mandate für Krankenhäuser, Ärzte und Versicherungsunternehmen belegen die Expertise auf diesem Gebiet. Auch hier gibt es wichtige Verbindungen zu angrenzenden Rechtsgebieten, wodurch die Kanzlei ihre Mandanten umfangreich und langfristig beraten und betreuen kann. Wir sind insoweit hauptsächlich im Bereich des Haftungsrechtes tätig, hierbei allerdings nahezu ausschließlich für die „Arzt-Seite“, zum einen für Krankenhäuser und deren Versicherer, zum anderen aber auch für die niedergelassenen Ärzte und deren Versicherer. RA Dr. Gottfried Hantke verfügt in diesem Bereich über Erfahrungen aus einem Zeitraum von nahezu 40 Jahren, indem er im Jahre 1978 zunächst die anwaltliche Vertretung eines großen Hamburger Krankenhauses in den dort anfallenden Arzthaftungssachen übernommen hat, die er zusammen mit RA Dr. Till Hantke und RAin Krystyna Schurwanz - beide Fachanwälte für Medizinrecht - bis heute fortführt.

Wir sehen das Ziel unserer Tätigkeit im Bereich des Haftungsrechts nicht nur in der Abwehr von Ansprüchen, sondern auch in der laufenden Beratung zwecks Vermeidung von Risiken durch rechtzeitige Prüfung der Arbeitsabläufe und vor allem auch durch sachkundige Analyse unterlaufener Fehler hinsichtlich ihrer künftigen Vermeidbarkeit. Hier kann in besonderem Maße jahrzehntelange Erfahrung auch zur Reduzierung drohender Haftungsrisiken genutzt werden.

Darüber hinaus stehen Dr. Hantke & Partner ihren Mandanten im Medizinrecht bei Abrechnungsfragen im Krankenhausbereich, bei Auseinandersetzungen mit Kostenträgern sowie bei Fragen der beruflichen Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten mit Erfahrung und Fachkompetenz zur Verfügung.

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