Verkehrs- und Versicherungsrecht

Verkehrsrecht

Wir vertreten Sie bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen sowie im Bereich von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.
Ansprüche die Ihnen infolge eines Verkehrsunfalls erwachsen, können äußerst komplex sein. Lassen Sie sich nicht von der scheinbar klaren Haftungslage täuschen. Denn die Bezifferung eines angemessenen Schmerzensgeldes, eines Haushaltsführungsschadens oder eines Verdienstausfalls sind nicht ohne weiteres zu bewältigen. Die von der Versicherung vorgeschlagenen Abfindungsregeln sollten von daher nicht ohne eingeholten Rechtsrat angenommen werden. Zumal die Kosten unserer Beauftragung ohnehin dann von der Gegenseite zu tragen sind, wenn Sie an dem Unfall schuldlos sind.

Wir beraten und vertreten Sie unter anderem in Fragen zu folgenden Themenbereichen:

  • Geltendmachung bzw. Durchsetzung sämtlicher in Betracht kommender Schadensersatzansprüche,
  • Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafverfahren:
    • Bußgeldbescheide (Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen etc.),
    • Fahrerflucht
    • Trunkenheitsfahrten
    • Führerscheinangelegenheiten und Fahrverbot
    • Straßenverkehrsgefährdung
    • fahrlässige Körperverletzung etc.

Im Rahmen des Mandats übernehmen wir die außergerichtliche Korrespondenz mit allen Beteiligten (Polizei, Versicherer, Rechtsschutzversicherung).

 

Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist ein Spezialgebiet, in dem die besonderen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und die jeweiligen allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Anwendung finden. Wichtig ist dabei die Einhaltung von Obliegenheiten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. 

Wir verhandeln bei Eintritt des Versicherungsfalls mit dem Versicherer und setzen ggf. Ihren Anspruch gerichtlich durch.

Sofern eine Versicherung, sei es nun beispielsweise Haftpflicht-, Hausrats-, Unfall- oder Gebäudeversicherung, die Einstandspflicht ablehnt, überprüfen wir die Erfolgsaussichten Ihrer Angelegenheit und stimmen gemeinsam mit Ihnen die weitere Vorgehensweise ab.

Vorsicht ist auch vor der Annahme eines Abfindungsangebots geboten. Denn gerade hier müssen die Risiken, da die Geltendmachung späterer Schadensfolgen oftmals mit Zahlung der Abfindungssumme ausgeschlossen wird, genaustes vor der Annahme eines Abfindungsangebots bedacht werden.

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