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Absenkungsbeschluss

Unter einem Absenkungsbeschluss versteht man einen Beschluss, mit dem für einen konkreten Einzelfall die Möglichkeit geschaffen wird, einen Umlaufbeschluss mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu fassen. Diese Möglichkeit ergibt sich aus § 23 Abs. 3 S. 3 WEG, der durch das WEMoG mit Wirkung vom 1.12.2020 neu eingefügt wurde. Danach können die Eigentümer beschließen,…

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