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Ke Ko

Kellerraum

Bezeichnet die Teilungserklärung Räume ausschließlich als Kellerraum, ist die Nutzung zum ständigen Aufenthalt von Menschen unzulässig. Es gibt Teilungserklärungen, die lassen die Wohnraumnutzung einzelner Kellerräume zu, wenn diese baurechtlich zulässig ist. Die Hamburgische Bauordnung läßt einzelne Räume im Keller zu Aufenthaltszwecken zu, wenn die Anforderungen nach § 44 HBauO erfüllt sind. Komplette Wohnungen in Kellergeschossen…

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Kostenverteilung bei baulichen Veränderungen

Bei diesem Thema hat es durch das WEMoG seit Dezember 2020 erhebliche Änderungen gegeben. Eigentlich ist kein Stein auf dem anderen geblieben. Wir können von folgendem System ausgehen: Wird einem Eigentümer eine bauliche Veränderung gestattet oder wird sie auf sein Verlangen nach § 20 Abs. 2 (privilegierte Maßnahmen, z.B. E-Ladestationen) von der WEG durchgeführt, trägt…

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