Dr. Gottfried Hantke

Rechtsanwalt


Dr. Gottfried Hantke

Dr. Gottfried Hantke

Fachanwalt für Familienrecht
Partner




Nach seinem Abitur im Jahre 1960 in Hamburg studierte Dr. Gottfried Hantke Rechtswissenschaften in Hamburg und Berlin. Seine Referendarzeit absolvierte Rechtsanwalt Dr. Gottfried Hantke von 1965 bis 1968 beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Während dieser Zeit promovierte er außerdem zum Dr. iur. Nach dem 2. Staatsexamen wurde Dr. Gottfried Hantke von Rechtsanwalt Dr. Werner John in dessen schon damals im Hause Ebertallee 1 in Hamburg geführte Anwaltskanzlei als Partner aufgenommen, wo Dr. Gottfried Hantke auch schon während seiner Referendarzeit zur Unterstützung von Rechtsanwalt Dr. Werner John juristisch mitgearbeitet hatte. Nach dem Versterben von Dr. Werner John im Jahre 1973 übernahm Dr. Gottfried Hantke die Kanzlei zunächst als Einzelanwalt, die sich in den folgenden Jahren sodann zur Kanzlei im heutigen Umfang entwickelte. Dr. Gottfried Hantke ist seit dem 01.01.1969 in Hamburg als Rechtsanwalt zugelassen. Seitdem ist Dr. Gottfried Hantke hauptsächlich im Familien-und Erbrecht tätig und zusätzlich seit Ende der 70er Jahre im Arzt- und Krankenhausrecht. Seit 1998 – mit damaliger Einführung der betreffenden Fachanwaltschaft – ist Dr. Gottfried Hantke gleichzeitig Fachanwalt für Familienrecht. Von 1991 – 2003 war Dr. Gottfried Hantke als Mitglied des Vorstands der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg tätig.

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Ebertallee 1
D-22607 Hamburg

Sekretariat
Frau Schneider

Telefon
+49 40 890 65 105

Telefax
+49 40 890 14 26

E-Mail
j.schneider@hantkepartner.de



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