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Anfechtung

Ein Beschluss, der nicht nichtig ist, ist solange gültig, bis er durch ein rechtskräftiges Urteil eines Gerichts für unwirksam erklärt wird (§ 23 Abs. 4 WEG). Dass ein Beschluss nichtig ist, kommt selten vor. Will man sich also gegen einen Beschluss der Eigentümerversammlung zur Wehr setzen, muss man ihn anfechten. Die Anfechtung muss innerhalb eines…

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