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Gemeinschaftseigentum

Zum Gemeinschaftseigentum gehörend zwingend alle Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, § 5 Abs. 2 WEG. Gemeinschaftseigentum kann auch niemals, auch nicht durch die Teilungserklärung, zu Sondereigentum erklärt werden, eine solche Regelung wäre nichtig. Was konkret zum Gemeinschaftseigentum gehört,…

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Gemeinschaftsordnung

Die Gemeinschaftsordnung gehört zur Teilungserklärung im weiteren Sinne. Mit der Teilungserklärung im engeren Sinne wird nur der Rechtsakt der Teilung vollzogen. Mit der Gemeinschaftsordnung wird die „Verfassung“ der Gemeinschaft festgelegt. Dort finden sich Regelungen zu Wohngeld, Eigentümerversammlung, Beschlussfassung, Verwalterbestellung und Rechte des Verwalters, Beirat, Eigentumsentziehung, Jahresabrechnung, Bildung und Behandlung von sog. Untergemeinschaften etc. Für viele…

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