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Entlastung des Verwalters

Entlastung bedeutet die Billigung und das Einverständnis mit der zurückliegenden Geschäftsführung und den Verzicht der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem Verwalter auf hieraus entstandene Ersatz- oder Schadensersatzansprüche.Die Entlastung des Verwalters stellt ein negatives Schuldanerkenntnis dar. Wird der Verwalter entlastet, sind damit also Schadensersatzansprüche und andere Ansprüche wegen solcher Vorgänge, die bei der Beschlussfassung den Wohnungseigentümern bekannt oder…

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Entlastung des Verwaltungsbeirats

Entlastung bedeutet die Billigung und das Einverständnis mit der zurückliegenden Geschäftsführung und den Verzicht der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber den Mitgliedern des Beirats auf hieraus entstandene Ersatz- oder Schadensersatzansprüche.Da der Verwaltungsbeirat für Fehler seiner Tätigkeit haftet, hat er ein Interesse daran, für abgeschlossene Zeiträume eine Bestätigung darüber zu erhalten, dass für diese Zeiträume keine Haftungsansprüche drohen. Im…

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