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Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ist eine spezielle Lösung, mit welcher der Grundsatz aufgehoben wird, dass Eigentum am Grundstück und dem aufstehenden Gebäude eigentlich nicht auseinanderfallen können. Mit dem Erbbaurecht wird dem Berechtigten das Recht zugestanden, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten. Dieses Recht ist veräußerlich und vererblich. Es ist aber auch zeitlich beschränkt. In der Regeln…

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Erhaltungsrücklage

Auch die Immobilien einer Wohnungseigentumsanlage kommen in die Jahre. Die Kosten, die dann für Instandsetzung oder Instandhaltung (Erhaltung) entstehen, sind oftmals “schwindelerregend” hoch. Und daher gehört es zur ordnungsmäßigen Verwaltung in einer WEG, eine angemessene Erhaltungsrücklage anzusammeln. Das findet sich im Gesetz in § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG. Was denn genau angemessen ist,…

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Ersatzversammlung

Den Begriff der sog. Ersatzversammlung gibt es im aktuellen WEG seit der Reform durch das WEMoG (Dezember 2020) nur noch in ganz seltenen Fällen.. Die Ersatzversammlung war eine Versammlung, die einberufen wurde, wenn die ursprüngliche Versammlung nicht beschlussfähig war. Die in § 25. Abs. 3 WEG a.F. vorgesehene Regelung, wonach eine Eigentümerversammlung nur beschlussfähig ist,…

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Estrich

Der Estrich gehört in der Regel zum Gemeinschaftseigentum, da er auch zumindest auch der Dämmung und der Isolierung dient. Soweit die Gemeinschaftsordnung nichts Anderes regelt, darf ein Eigentümer also nicht eigenständig den Estrich entfernen und dort z.B. eine Fußbodenheizung einbringen.

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Feriengäste

Wenn die Teilungserklärung nichts Anderes vorsieht, ist die Vermietung einer Wohnung an wöchentlich oder auch täglich wechselnde Feriengäste zulässig. Diese Vermietung ist Teil der zulässigen Wohnnutzung. (BGH, Urteil vom 15. 1. 2010 – V ZR 72/09). Eine Änderung einer solchen Teilungserklärung ist nur mit Zustimmung aller Eigentümer zulässig.

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Fitnessraum

Bezeichnet die Teilungserklärung einen Raum als „Fitnessraum“, so ist die Nutzung zu Wohnzwecken unzulässig.

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Fußbodenheizung

Bei der Fußbodenheizung gibt es diverse Fragen, die sich nur beantworten lassen, wenn man die Teilungserklärung genau betrachtet. Letztlich geht es immer um die Frage, ob die Heizschlangen der Fußbodenheizung Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum sind, und ob ein Wohnungseigentümer eigenmächtig eine Fußbodenheizung installieren lassen darf. Ohne genaue Auslegung der Teilungserklärung können diese Fragen nicht abschließend beantwortet…

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Garage

Bezeichnet die Teilungserklärung Räume als „Garage“, dürfen diese Räume nicht zu Wohnzwecken genutzt werden (HansOLG Hamburg, Beschluss vom 06.12.2002 – 2 Wx 27/99

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Gemeinschaftseigentum

Zum Gemeinschaftseigentum gehörend zwingend alle Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, § 5 Abs. 2 WEG. Gemeinschaftseigentum kann auch niemals, auch nicht durch die Teilungserklärung, zu Sondereigentum erklärt werden, eine solche Regelung wäre nichtig. Was konkret zum Gemeinschaftseigentum gehört,…

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Gemeinschaftsordnung

Die Gemeinschaftsordnung gehört zur Teilungserklärung im weiteren Sinne. Mit der Teilungserklärung im engeren Sinne wird nur der Rechtsakt der Teilung vollzogen. Mit der Gemeinschaftsordnung wird die „Verfassung“ der Gemeinschaft festgelegt. Dort finden sich Regelungen zu Wohngeld, Eigentümerversammlung, Beschlussfassung, Verwalterbestellung und Rechte des Verwalters, Beirat, Eigentumsentziehung, Jahresabrechnung, Bildung und Behandlung von sog. Untergemeinschaften etc. Für viele…

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