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Ke Ko

Kostenverteilung bei baulichen Veränderungen

Bei diesem Thema hat es durch das WEMoG seit Dezember 2020 erhebliche Änderungen gegeben. Eigentlich ist kein Stein auf dem anderen geblieben. Wir können von folgendem System ausgehen: Wird einem Eigentümer eine bauliche Veränderung gestattet oder wird sie auf sein Verlangen nach § 20 Abs. 2 (privilegierte Maßnahmen, z.B. E-Ladestationen) von der WEG durchgeführt, trägt…

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