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Aktuelles

Baurecht: Risiko des Unternehmers bei Änderung der anerkannten Regeln der Technik (BGH VII ZR 65/14)

Mit Urteil vom 14.11.2017 (BGH VII ZR 65/14) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass der Auftragnehmer grundsätzlich nach § 13 Nr. 1 VOB/B (2006) die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme schuldet. Dies gilt auch dann, wenn sich zwischen Vertragsschluss und Abnahme die allgemein anerkannten Regeln der Technik ändern

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Arbeitsrecht: Arbeitsrechtliche Neuregelungen 2018

Auch im Jahr 2018 treten mehrere gesetzliche Neuregelungen im Bereich des Arbeitsrechts in Kraft. So gelten mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018 neue Regelungen im Rahmen des Mutterschutzes. Kurze Zeit später, seit dem 6. Januar 2018, trat zudem der individuelle Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz

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