In eigener Sache: Unsere Rechtsanwältin Krystyna Schurwanz wird Fachanwältin für Erbrecht

RA Martin Haucke, RAe Dr. Hantke & Partner

Am 29.06.2018 erhielt Rechtsanwältin Krystyna Schurwanz den Fachanwaltstitel für Erbrecht. Damit verfügt die Kanzlei Dr. Hantke & Partner neben Rechtsanwalt Dr. Till Hantke M.E.S. insgesamt über zwei Fachanwälte für Erbrecht. Gemeinsam bilden sie mit unserem Seniorpartner Dr. Gottfried Hantke ein starkes Team in diesem speziellen und schwierigen juristischen Schwerpunktbereich.

Das Erbrecht bildet neben dem Bau-, Immobilien-, Medizin-, Arbeits-, Familien-, Verkehrs- und Versicherungsrecht eines der großen Betätigungsfelder von Dr. Hantke & Partner, bei welchem wir auf jahrzehntelange Erfahrung und Tradition zurückblicken können. Unsere Schwerpunkte im Erbrecht liegen insbesondere bei der Beratung und Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen, der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sowie bei der Unterstützung von Streitigkeiten bzw. der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Genaueres erfahren Sie hier auf unserer Webseite.

Bei erbrechtlichen Fragen beraten wir Sie gern und stehen Ihnen für eine zügige Lösungsfindung selbstverständlich unterstützend zur Seite. Sie erreichen uns telefonisch zu unseren Bürozeiten unter +49 (0)40 / 890 650 oder per E-Mail unter mail@hantkepartner.de.

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