Kompetenz, Vertrauen, persönlicher Einsatz.

Rechtsanwälte Dr. Hantke & Partner PartGmbB

Schnellkontakt:
+49 40 890 65 0
mail@hantkepartner.de

Aktuelles

Baurecht: Schwarzarbeit lohnt sich nicht!

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 01.08.2013 (BGH VII ZR 6/13) deutlich gemacht, dass ein Werkvertrag mit einer Schwarzgeldabrede nichtig ist. Die Nichtigkeit eines solchen Werkvertrages führt dazu, dass weder der Unternehmer noch der Besteller grundsätzlich gegenseitige Ansprüche aus diesem Vertrag geltend machen können.

Weiterlesen

Rechtsanwälte

Rechtsanwälte

Erfahren Sie mehr über das Team unserer Anwaltskanzlei  

Rechtsgebiete

Unsere Arbeitsschwerpunkte kurz und verständlich erläutert