WEG-Recht: Abrechnungspflicht des vermietenden Eigentümers (BGH VIII ZR 249/15)

Nach § 556 Abs. 3 BGB hat ein Vermieter von Wohnraum über die Vorauszahlungen für Betriebskosten jährlich abzurechnen. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

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WEG-Recht: Modernisierung im Wohnungseigentum

Viele Wohnungseigentumsanlagen in Hamburg sind in die Jahre gekommen. Sanierungsbedarf zeigt sich an allen Ecken und Enden. Und die Energieeinsparverordnung tut ihr Übriges, so dass so manche Fassadensanierung sich zu einem Sanierungsvolumen im Bereich von mehreren hunderttausend Euro auswächst.

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Michael Heinz

Mietrecht: Wenn der Mieter stirbt

“Wollen Sie nicht Ihre Wohnung verkaufen, jetzt nachdem Ihre Mieterin verstorben ist?” Auf diese Weise wird in den Zeiten niedriger Zinsen so mancher Vermieter erstmalig damit konfrontiert, dass in einem im besten Fall lange Zeit in ruhigen Bahnen verlaufende Mietverhältnis Handlungsbedarf entstanden ist.

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Mietrecht: Neues aus Karlsruhe

In jüngster Zeit hat insbesondere der VIII. Senat des BGH, welcher für Wohnraum-Mietrecht zuständig ist, für einige aufsehenerregende Entscheidungen gesorgt, nicht zuletzt zur Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln.

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