Baurecht: Schwarzarbeit lohnt sich nicht!

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 01.08.2013 (BGH VII ZR 6/13) deutlich gemacht, dass ein Werkvertrag mit einer Schwarzgeldabrede nichtig ist. Die Nichtigkeit eines solchen Werkvertrages führt dazu, dass weder der Unternehmer noch der Besteller grundsätzlich gegenseitige Ansprüche aus diesem Vertrag geltend machen können.

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Baurecht: Keine Mängelrechte vor Abnahme (BGH VII ZR 301/13)

Der BGH hat mit Urteil vom 19.01.2017 eine lang offen gebliebene Frage beantwortet: So soll der Besteller grundsätzlich erst nach Abnahme des Werks berechtigt sein, Mängelrechte nach § 634 BGB geltend zu machen. Damit hat sich der BGH gegen die grundsätzliche Anwendbarkeit der werkvertraglichen Mängelrechte vor Abnahme entschieden.

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