Erbrecht: Anwesenheitsrecht des Pflichtteilsberechtigen bei der Aufnahme des notariellen Nachlassverzeichnisses

Das Gesetz gibt mit § 2314 Abs. 1 BGB dem pflichtteilsberechtigten Nichterben die Möglichkeit, die Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses zu verlangen. Da die Kosten gem. § 2314 Abs. 2 BGB dem Nachlass zur Last fallen – und damit die Höhe des Pflichtteils mindern – wird der Pflichtteilsberechtigte Kosten und Nutzen eines solchen Verlangens gegen einander

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Erbrecht: Formelle Vaterschaft des Erblassers als Voraussetzung der gesetzlichen Erbfolge

Nach § 1924 Abs. 1 BGB sind gesetzliche Erben der ersten Ordnung die Abkömmlinge des Erblassers. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hatte nun im Erbscheinsverfahren zu prüfen, welche Voraussetzungen für die gesetzliche Erbfolge vorliegen müssen. In dem der Entscheidung des saarländisches Oberlandesgerichts zugrunde liegenden Fall wurde die Erteilung

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Erbrecht: Ausschlagungsfrist bei Auslandsaufenthalt (BGH IV ZB 20/18)

Wer ein Erbe nicht antreten möchte, muss innerhalb von 6 Wochen das Erbe gegenüber dem Nachlassgericht ausschlagen. Die Ausschlagung kann gemäß § 1944 Absatz 1 BGB nur binnen sechs Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grund der Berufung Kenntnis erlangt (§ 1944 Absatz 2 Satz 1 BGB). Ist der Erbe durch Verfügung von Todes wegen berufen, beginnt die Frist nicht vor

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Familienrecht: Bis dass der Tod uns scheidet…

…oder ein deutsches Familiengericht. Denn längst hat nicht jede Ehe Bestand bis zum Tod eines Ehepartners. Vielmehr belegen die Statistiken, dass ca. 40% der Ehen in Deutschland geschieden werden. Genauso wie der Eheschluss sollte jedoch auch eine Scheidung gut durchdacht sein. Das deutsche Rechtssystem hat daher auch einige Voraussetzungen aufgestellt, die

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