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Aktuelles
Baurecht: Schwarzarbeit lohnt sich nicht!
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 01.08.2013 (BGH VII ZR 6/13) deutlich gemacht, dass ein Werkvertrag mit einer Schwarzgeldabrede nichtig ist. Die Nichtigkeit eines solchen Werkvertrages führt dazu, dass weder der Unternehmer noch der Besteller grundsätzlich gegenseitige Ansprüche aus diesem Vertrag geltend machen können.
Weiterlesen→WEG-Recht: Kein Anspruch auf nachträglichen Einbau eines Personenaufzugs (BGH V ZR 96/16)
Der BGH hat mit Urteil vom 13.01.2017 entschieden, dass der nachträgliche Einbau eines Personenaufzugs durch einen Wohnungseigentümer auf eigene Kosten grundsätzlich nur mit Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer erfolgen kann.
Weiterlesen→WEG-Recht: Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung
Für die Wohnungseigentümerversammlung gilt der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit. Das bedeutet unter anderem, dass an der Versammlung nur Wohnungseigentümer oder deren Vertreter teilnehmen dürfen.
Weiterlesen→Mietrecht: Eigenbedarf einer Außengesellschaft des bürgerlichen Rechts (BGH VIII ZR 232/15)
Nicht selten schließen sich mehrere Personen zusammen, um ein Grundstück nebst Haus zu erwerben, um dieses zu verwalten und möglicherweise auch, damit die Gesellschafter Eigenbedarf für sich oder ihre Familien- oder Haushaltsangehörigen geltend machen können.
Weiterlesen→Baurecht: Keine Mängelrechte vor Abnahme (BGH VII ZR 301/13)
Der BGH hat mit Urteil vom 19.01.2017 eine lang offen gebliebene Frage beantwortet: So soll der Besteller grundsätzlich erst nach Abnahme des Werks berechtigt sein, Mängelrechte nach § 634 BGB geltend zu machen. Damit hat sich der BGH gegen die grundsätzliche Anwendbarkeit der werkvertraglichen Mängelrechte vor Abnahme entschieden.
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