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Aktuelles

Bernd Gildemeister

Baurecht: Entschädigungsanspruch nach § 642 BGB

Ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des Bestellers erforderlich, so kann der Unternehmer, wenn der Besteller durch das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme kommt, nach § 642 Abs.1 BGB eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich einerseits

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Michael Heinz

Mietrecht: Kann eine GbR wohnen?

Ein Mieter, der mit dem Begriff Eigenbedarf konfrontiert ist, hat meist die Kündigung seines Vermieters auf dem Tisch, der die Wohnung für sich selbst oder für Familienangehörige zur Nutzung beansprucht. Auf diese persönliche Konstellation ist der Kündigungstatbestand

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