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Aktuelles
WEG-Recht: Die Reform des Wohnungseigentumsrechts
Im Herbst 2019 lag das Ergebnis einer Bund-Länder Arbeitsgruppe zur Reform des Wohnungseigentumsrechts vor. Es folgte ein Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium und mit fast sagenhafter Geschwindigkeit ein Regierungsentwurf vom 27.04.2020 (BTDrs. 19/18791). Die erste Lesung im Bundestag fand dann schon am 06.05.2020 statt. Danach stockte der
Weiterlesen→Handels- und Gesellschaftsrecht: Anwachsung eines Gesellschaftsanteils mit Ausschluss von Abfindungsansprüchen kann eine Schenkung i.S.v. § 2325 BGB darstellen
In seiner Entscheidung vom 03.06.2020 (Az: IV ZR 16/19) hat der BGH klargestellt, dass in einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine für den Fall des Todes eines Gesellschafters vereinbarte Anwachsung seines Gesellschaftsanteils beim überlebenden Gesellschafter eine Schenkung i.S.v. § 2325 BGB darstellen kann. Damit stellt der BGH
Weiterlesen→In eigener Sache: Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) gesucht
Wir suchen zum 01.10.2020 (oder später) für die Dezernate zweier Partner eine/einen Rechtsanwaltsfachangestellte/n (m/w/d). Es handelt sich um ein medizinrechtliches/erbrechtliches sowie ein mietrechtliches/familienrechtliches Dezernat.
Weiterlesen→Verkehrsrecht: Haftungsquoten zwischen dem in entgegengesetzter Fahrtrichtung die (für den Fahrradverkehr in beide Fahrtrichtungen freigegebenen) Einbahnstraße verlassenden (70%) und dem (ungebremst) kreuzenden Fahrzeug (30%)
Der Kläger wollte rechts in eine Einbahnstraße abbiegen, war jedoch etwas zu weit gefahren und verpasste daher die Einfahrt in die Einbahnstraße. Er fuhr dann rückwärts in die Einbahnstraße, die für Fahrradfahrer in beide Fahrtrichtungen freigegeben war. Als er dann vorwärtsfahrend (die Einbahnstraße aus verkehrter Richtung fahrend) sich im Kreuzungsbereich befand, kam es zur Kollision
Weiterlesen→WEG-Recht: Was muss der Verwalter bei einem Beschluss nach § 22 Abs. 1 WEG beachten? (BGH V ZR 141/19)
Am 29.05.2020 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH, V ZR 141/19) mit der Frage befasst, was ein Verwalter einer Eigentümergemeinschaft vor Beschlussfassung so alles zu tun hat, um einen Beschluss über eine bauliche Veränderung gem. § 22 Abs. 1 WEG herbeizuführen und dabei nicht direkt in eine Haftungsfalle zu „tappen“. Hier geht
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