WEG: „in Rücksprache mit dem Beirat“ führt zur Nichtigkeit des Beschlusses

RA Dr. Kühnemund, RAe Dr. Hantke & Partner

AG Hamburg-Altona: Beschluss, wonach der Verwalter einen Auftrag "in Rücksprache mit dem Beirat" vergeben soll ist nichtig

Urteil vom 12.6.2026 - 303b C 26/25

 

Ein alltäglicher Beschluss: Der Verwalter soll ein Ingenieurbüro mit bestimmten Aufgaben beauftragen, und zwar "nach Rücksprache mit dem Verwalter". Warum das dem Amtsgericht Hamburg-Altona nicht gefallen hat, können Sie hier in meinem Beitrag auf unserer website "www.wohnungseigentum.news" lesen. 

 

RA Dr. Patrick Kühnemund

 

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