WEG: Sondereigentum an Stellplätzen in Duplexparkern und Parkpaletten

RA Dr. Kühnemund, RAe Dr. Hantke & Partner

BGH nimmt Stellung zum Sondereigentum an einzelnen Stellplätzen Duplexparkern

Der BGH hat sich in einer Entscheidung vom 7. März 2024 erfreulich deutlich zum Sondereigentum an einzelnen Stellplätzen in Duplexparkern und auf Parkpaletten geäußert. Ich habe die Entscheidung auf www.wohnungseigentum.news besprochen.

 

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