WEG-Recht: Was muss der Verwalter bei einem Beschluss nach § 22 Abs. 1 WEG beachten? (BGH V ZR 141/19)

Am 29.05.2020 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH, V ZR 141/19) mit der Frage befasst, was ein Verwalter einer Eigentümergemeinschaft vor Beschlussfassung so alles zu tun hat, um einen Beschluss über eine bauliche Veränderung gem. § 22 Abs. 1 WEG herbeizuführen und dabei nicht direkt in eine Haftungsfalle zu „tappen“. Hier geht

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WEG-Recht: Immer mal wieder – Der Fahrstuhl im Altbau

Im Herbst 2017 hatten wir uns hier mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes auseinandergesetzt, die sich mit dem Anspruch eines Wohnungseigentümers auf nachträglichen Einbau eines Personenaufzugs beschäftigte. Es gibt jetzt aus dem September 2018 eine interessante Entscheidung des Landgerichts Hamburg

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