Das OLG München hat am 16.11.2018 (10 O 1885/18) entschieden, dass die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur sogenannten 130–Prozent-Regulierung auch für Fahrräder gilt. Der Entscheidung des OLG München lag folgender
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Familienrecht: Keine “ehebedingten Nachteile“ durch niedrige Rente (BGH XII ZB 122/17)
Der BGH hat in seinem Beschluss vom 04.07.2018 (XII ZB 122/17) klargestellt, dass nicht alle während der Ehe erlittenen Nachteile über den Unterhalt auszugleichen sind. Es muss genau geprüft werden, welchen Bereich (Unterhalt, Versorgungsausgleich oder Güterrecht) der Nachteil betrifft. Wirkt sich der Nachteil auf die Rente aus, wird er grundsätzlich
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