WEG-Recht: Die Reform des Wohnungseigentumsrechts

Im Herbst 2019 lag das Ergebnis einer Bund-Länder Arbeitsgruppe zur Reform des Wohnungseigentumsrechts vor. Es folgte ein Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium und mit fast sagenhafter Geschwindigkeit ein Regierungsentwurf vom 27.04.2020 (BTDrs. 19/18791). Die erste Lesung im Bundestag fand dann schon am 06.05.2020 statt. Danach stockte der

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WEG-Recht: Was muss der Verwalter bei einem Beschluss nach § 22 Abs. 1 WEG beachten? (BGH V ZR 141/19)

Am 29.05.2020 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH, V ZR 141/19) mit der Frage befasst, was ein Verwalter einer Eigentümergemeinschaft vor Beschlussfassung so alles zu tun hat, um einen Beschluss über eine bauliche Veränderung gem. § 22 Abs. 1 WEG herbeizuführen und dabei nicht direkt in eine Haftungsfalle zu „tappen“. Hier geht

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