Baurecht: HOAI… und noch mehr Fragen an den EuGH

Für Architekten ist es momentan nicht einfach. Seitdem der EuGH am 04.07.2019 festgestellt hat, dass die Bundesrepublik Deutschland durch die Beibehaltung verbindlicher Honorare für die Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren gegen Europarechte verstößt, ist vielen unklar, ob die Vergütung der Architekten nun noch auf Basis der Mindestsätze erfolgen kann oder das Honorar

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Familienrecht: Keine “ehebedingten Nachteile“ durch niedrige Rente (BGH XII ZB 122/17)

Der BGH hat in seinem Beschluss vom 04.07.2018 (XII ZB 122/17) klargestellt, dass nicht alle während der Ehe erlittenen Nachteile über den Unterhalt auszugleichen sind. Es muss genau geprüft werden, welchen Bereich (Unterhalt, Versorgungsausgleich oder Güterrecht) der Nachteil betrifft. Wirkt sich der Nachteil auf die Rente aus, wird er grundsätzlich

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