Baurecht: Keine fiktiven Mängelbeseitigungskosten mehr im Werkvertragsrecht (BGH VII ZR 46/17)

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22.02.2018 (BGH VII ZR 46/17) seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und sich dafür entschieden, dass sich die Höhe eines Schadenersatzanspruchs im Werkvertragsrecht nicht anhand der fiktiven Mängelbeseitigungskosten bestimmen lässt. Es ist davon auszugehen, dass sich die neue Entscheidung des BGH wesentlich auf die Baubranche auswirken wird

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Bernd Gildemeister

Baurecht: Neues aus der Rechtsprechung

Verlegt ein Fußbodenleger einen Bodenbelag trotz fehlender Belegreife des Estrichs und kommt es deswegen anschließend zu Rissen im Estrich, ist die Leistung des Bodenlegers mangelhaft. Der Bodenleger wird von seiner Mängelhaftung auch nicht befreit, wenn sich

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Baurecht: Risiko des Unternehmers bei Änderung der anerkannten Regeln der Technik (BGH VII ZR 65/14)

Mit Urteil vom 14.11.2017 (BGH VII ZR 65/14) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass der Auftragnehmer grundsätzlich nach § 13 Nr. 1 VOB/B (2006) die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme schuldet. Dies gilt auch dann, wenn sich zwischen Vertragsschluss und Abnahme die allgemein anerkannten Regeln der Technik ändern

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