Mietrecht: Räumung per Einstweiliger Verfügung?

Michael HeinzRA Michael Heinz, RAe Dr. Hantke & Partner

Als Berater wird man immer wieder gefragt, ob man die Sache nicht beschleunigen kann. Insbesondere nach Kündigung wegen nicht gezahlter Mieten kommt die Frage auf. Grundsätzlich bedarf es für die Räumung aber eines Räumungsurteils.

Ausgerechnet im Bereich des Wohnraummietrechts ist im Jahre 2013 eine Lockerung eingeführt worden, begründet mit dem Kampf gegen das sogenannte Mietnomadentum: Wenn es schon ein Räumungsurteil gegen den Mieter gibt, kann unter bestimmten Bedingungen zumindest darauf verzichtet werden, einen weiteren Räumungsrechtsstreit gegen Dritte zu führen, denen der Mieter z.B. nachträglich die Wohnung übergeben hat. Gegen solche Personen kann dann per Einstweiliger Verfügung vorgegangen werden (§ 940a Abs. 2 ZPO).

Das galt zunächst ausdrücklich nur für die Räumung von Wohnungen, denn so lautet ausdrücklich die Überschrift der neuen Vorschrift. Es mehrten sich dann die Stimmen, die verlangten, was bei Wohnraum möglich sei, müsse bei Gewerbe erst recht möglich sein.

Schon im September 2015 setzte in diesem Sinne das Landgericht Hamburg (im Verfahren 311 O 283/15) einen Untermieter auf die Straße, der wenige Tage vor dem vom Gerichtsvollzieher angesetzten Räumungstermin erst in den Besitz einer Gaststätte gelangt war. Damals lautete die Begründung noch, der Rechtsgedanke aus § 940a Abs. 2 ZPO könne im Gewerberaum-Mietrecht nicht unberücksichtigt bleiben. Inzwischen mehren sich auch die Entscheidungen, in denen die durch § 940a Abs. 2 ZPO eingeführte Möglichkeit, im Wege einer Einstweiligen Verfügung zu räumen, auf Gewerberaum offen angewendet wird. So vor kurzem das Kammergericht in Berlin (Beschluss vom 09.04.2019 zu 8 W 28/19) und vorher schon das OLG München (Beschluss vom 12.12.2017 zu 32 B 1939/17) und das OLG Dresden (Beschluss vom 29.11.2017 zu 5 U 1337/18).

Zumindest bei der immer wieder vorkommenden dubiosen Besitzeinräumung an Dritte nach Erlass eines Räumungsurteils gegen den eigentlichen Mieter ist also schnelle Abhilfe möglich.

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