Michael Heinz

Mietrecht: Insolvenzverwalter scheitert mit Rückforderung

Der Insolvenzverwalter hatte im Wege der Insolvenzanfechtung die Rückzahlung von Mieten verlangt, nachdem der Mieter insolvent geworden war. Diese Mieten waren nicht an den Vermieter gezahlt worden, sondern absprachegemäß auf ein Konto der Grundstücksverwaltung, die vom Vermieter mit der Verwaltung des Objektes betraut war. Der Insolvenzverwalter wollte

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