Erbrecht

Dr. Hantke & Partner ist inzwischen schon seit Jahrzehnten im Erbrecht tätig.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

  • Gestaltung von Testament oder Erbvertrag
  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Geltendmachung und Abwehr von Vermächtnissen
  • Beratung bei Streitigkeiten über die Erbenstellung – rechtliche Vertretung im Erbscheinsverfahren oder gerichtlichen Verfahren
  • Unterstützung bei Streitigkeiten bzw. Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
  • Unterstützung bei Testamentsvollstreckung
  • Beratung und Gestaltung der Unternehmensnachfolge
  • Errichtung von Stiftungen

Gerade im Erbrecht können unerwartete Entwicklungen in der Lebensgestaltung der Beteiligten zu geradezu katastrophalen Konsequenzen führen, sowohl wirtschaftlich als auch insbesondere in steuerlicher Hinsicht. Dies gilt vor allem, wenn Erbfälle nicht in der „natürlichen“ Reihenfolge eintreten, wo aber ohne weiteres durch eine rechtzeitige und sachgerechte Testamentsgestaltung hätte Vorsorge getroffen werden können – wenn entsprechende rechtliche Beratung in Anspruch genommen worden wäre. Die Erfahrung zeigt darüber hinaus, dass testamentarische Regelungen grundsätzlich in regelmäßigen Zeitabständen überprüft werden sollten, inwieweit in der Zwischenzeit eingetretenen tatsächlichen Entwicklungen – oder auch Änderungen der Rechtslage – Rechnung getragen werden muss. Dies gilt umso mehr wenn eine Beteiligung an einer Gesellschaft besteht und auch gesellschaftsrechtliche Aspekte Beachtung finden müssen.

Ist ein Erbfall eingetreten, so ergeben sich zum einen oft schwierige rechtliche Fragen, insbesondere wenn zuvor keine sachkundige rechtliche Beratung bei der Testamentsgestaltung stattgefunden hat. Zum anderen können mit einem Erbfall sehr oft auch Interessengegensätze unter den Beteiligten eintreten, die aufgrund von – durchaus verständlicher – emotionaler Betroffenheit zu schwerwiegenden Familienkonflikten führen. Auch hier kann und soll die sachgerechte anwaltliche Beratung und Vertretung dazu dienen, den Beteiligten einen sachlichen Umgang miteinander zu ermöglichen, indem der sachkundige Berater in der Lage ist, emotionale Betroffenheit im Interesse einer sachlichen Regelung zurückzustellen. „Streit“ entsteht gerade oft dadurch, dass es an der erforderlichen Kenntnis über den Inhalt der jeweiligen Rechtsposition fehlt.

Die anwaltliche Beratung und Vertretung im Erbrecht dient daher – richtig verstanden und mit der notwendigen Erfahrung ausgestattet – gerade auch der Streitvermeidung, sei dies durch Vorsorge im Bereich erbrechtlicher Gestaltung schon zu Lebzeiten oder sei dies durch sachgerechte Beratung, wenn nach einem Erbfall Konflikte gelöst werden müssen.

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