Das Arbeitsrecht ist ein umfangreiches Rechtsgebiet, welches für Arbeitgeber und Arbeitnehmer viele Fragen aufwirft.
Wir beraten und vertreten Arbeitgeber im Vorfeld und bei der Umsetzung von personellen Einzelmaßnahmen (Abmahnungen, Versetzungen, Kündigungen etc.). Darüber hinaus beraten und begleiten wir Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften.
Wir unterstützen und begleiten Arbeitgeber bei Betriebsänderungen und Betriebsveräußerungen. Die sorgfältige Vorbereitung solcher Maßnahmen ist der Schlüssel zum Erfolg und bedarf in jedem Falle anwaltlicher Begleitung. Wir vertreten Kleinbetriebe mit nur wenigen Mitarbeitern bis hin zu großen mittelständischen Unternehmen. Unsere Mandanten kommen dabei aus dem privaten wie auch aus dem öffentlich-rechtlichen Sektor.
Gesellschaften wie Organe beraten wir bei der Gestaltung von Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände sowie bei der Beendigung und Abwicklung der Organstellung.
Wir unterstützen Arbeitnehmer zum Beispiel bei Auseinandersetzungen mit ihrem Arbeitgeber, insbesondere bei Abmahnungen, Kündigungen, Vertragsklauseln, Mobbing und ausstehemden Arbeitsentgelt.
Im Rahmen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen prüfen wir die Wirksamkeit einer Kündigung und die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. Im Anschluss erörtern wir gemeinsam das Ziel einer Kündigungsschutzklage.
Nach Erhebung einer Kündigungsschutzklage oder auch im Zuge eines Aufhebungsvertrages verhandeln wir nach vorangegangener Absprache in etwa über die Höhe einer Abfindung, eine Freistellung wie auch den Inhalt eines Arbeitszeugnisses.