WEG-Recht: Was muss der Verwalter bei einem Beschluss nach § 22 Abs. 1 WEG beachten? (BGH V ZR 141/19)

Am 29.05.2020 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH, V ZR 141/19) mit der Frage befasst, was ein Verwalter einer Eigentümergemeinschaft vor Beschlussfassung so alles zu tun hat, um einen Beschluss über eine bauliche Veränderung gem. § 22 Abs. 1 WEG herbeizuführen und dabei nicht direkt in eine Haftungsfalle zu „tappen“. Hier geht

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WEG-Recht: Wohnungseigentum in Zeiten des Virus

Unsere Gesellschaft erlebt gerade Verwerfungen, wie wir sie seit dem zweiten Weltkrieg nicht erlebt haben. Sicherlich gab es immer mal „Krisen“, z.B. den Deutschen Herbst 1977, 9/11 und die Wirtschaftskrise 2008/2009. Oder die Sonntagsfahrverbote Anfang der siebziger Jahre. Aber keine dieser Krisen war

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Michael Heinz

Mietrecht: Insolvenzverwalter scheitert mit Rückforderung

Der Insolvenzverwalter hatte im Wege der Insolvenzanfechtung die Rückzahlung von Mieten verlangt, nachdem der Mieter insolvent geworden war. Diese Mieten waren nicht an den Vermieter gezahlt worden, sondern absprachegemäß auf ein Konto der Grundstücksverwaltung, die vom Vermieter mit der Verwaltung des Objektes betraut war. Der Insolvenzverwalter wollte

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WEG-Recht: Die Jahresabrechnung

Immer wieder fallen mir Jahresabrechnungen von Verwaltern in die Hand, die den aktuellen Grundsätzen der Rechtsprechung nicht entsprechen. Teilweise fehlen in den Abrechnungen grundlegende Informationen, die für die Wohnungseigentümer von erheblicher Bedeutung sind (z.B. die Einnahmen). Zunächst einmal sollte man sich verinnerlichen, dass die Jahresabrechnung

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