Immer wieder wird in Bauträgerverträgen geregelt, dass die letzte Kaufpreisrate vor Übergabe des Kaufgegenstandes auf ein Notaranderkonto zu zahlen ist. Nach einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 16.07.2020 (Az.: 8 U 61/19) sind solche Klauseln unwirksam
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Erbrecht: Die testierunfähige Erblasserin beim Notar
Das OLG Hamburg (Beschluss v. 20.2.2018, AZ: 2 W 63/17) hatte über die Wirksamkeit eines notariellen Testaments der Erblasserin aus dem Monat Februar zu entscheiden. Bei der Beurkundung stellte der später angehörte Notar
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