WEG-Recht: Was muss der Verwalter bei einem Beschluss nach § 22 Abs. 1 WEG beachten? (BGH V ZR 141/19)

Am 29.05.2020 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH, V ZR 141/19) mit der Frage befasst, was ein Verwalter einer Eigentümergemeinschaft vor Beschlussfassung so alles zu tun hat, um einen Beschluss über eine bauliche Veränderung gem. § 22 Abs. 1 WEG herbeizuführen und dabei nicht direkt in eine Haftungsfalle zu „tappen“. Hier geht

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Baurecht: HOAI… und noch mehr Fragen an den EuGH

Für Architekten ist es momentan nicht einfach. Seitdem der EuGH am 04.07.2019 festgestellt hat, dass die Bundesrepublik Deutschland durch die Beibehaltung verbindlicher Honorare für die Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren gegen Europarechte verstößt, ist vielen unklar, ob die Vergütung der Architekten nun noch auf Basis der Mindestsätze erfolgen kann oder das Honorar

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