Erbrecht: Formelle Vaterschaft des Erblassers als Voraussetzung der gesetzlichen Erbfolge

Nach § 1924 Abs. 1 BGB sind gesetzliche Erben der ersten Ordnung die Abkömmlinge des Erblassers. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hatte nun im Erbscheinsverfahren zu prüfen, welche Voraussetzungen für die gesetzliche Erbfolge vorliegen müssen. In dem der Entscheidung des saarländisches Oberlandesgerichts zugrunde liegenden Fall wurde die Erteilung

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Erbrecht: Ermittlung der Testierunfähigkeit

Es kann sich die Frage stellen, ob der Erblasser bei Abfassung seines Testaments testierfähig war. Nach § 2229 Abs. 4 BGB kann ein Testament nicht errichten, wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung

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