Bernd Gildemeister

Baurecht: Entschädigungsanspruch nach § 642 BGB

Ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des Bestellers erforderlich, so kann der Unternehmer, wenn der Besteller durch das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme kommt, nach § 642 Abs.1 BGB eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich einerseits

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Baurecht: Schadenersatz anhand fiktiver Kosten im Kaufrecht?

Wir hatten bereits in unserem Beitrag vom 24.04.2018 über die Entscheidung des BGH vom 22.02.2018 (Aktenzeichen: VII ZR 46/17) berichtet und zuletzt ein paar Folgeprobleme dieser Entscheidung in unserem Beitrag vom 26.02.2019 erläutert. Um was ging es hier nochmal? Der BGH hatte am 22.02.2019 entscheiden, dass im Werkvertragsrecht der Schadenersatzanspruch nicht

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