In seiner Entscheidung vom 06.08.2020 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe (12 U 53/20) entschieden, dass es keine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gemäß E. 1.1.3, 1. Spiegelstrich AKB 2016 darstellt, wenn der Versicherte nach einem schweren Verkehrsunfall ohne Fremdbeteiligung und bei klarer Haftungslage zur Nachtzeit
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Verkehrsrecht: Vollkasko-Versicherungsschutz – keine Wartepflicht am Unfallort bei einem Unfall ohne Fremdschaden
Der Kläger touchierte mit seinem Fahrzeug eine Leitplanke. Hierdurch erlitt sein Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden in Höhe von € 3.650,00. Nachdem der Kläger keinen Schaden an der Leitplanke feststellen konnte, verließ er den Unfallort, ohne die Polizei zu benachrichtigen. Am folgenden Tag meldete
WeiterlesenVerkehrsrecht: 130–Prozent-Regulierung gilt auch für Fahrräder
Das OLG München hat am 16.11.2018 (10 O 1885/18) entschieden, dass die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur sogenannten 130–Prozent-Regulierung auch für Fahrräder gilt. Der Entscheidung des OLG München lag folgender
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