Das Gesetz gibt mit § 2314 Abs. 1 BGB dem pflichtteilsberechtigten Nichterben die Möglichkeit, die Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses zu verlangen. Da die Kosten gem. § 2314 Abs. 2 BGB dem Nachlass zur Last fallen – und damit die Höhe des Pflichtteils mindern – wird der Pflichtteilsberechtigte Kosten und Nutzen eines solchen Verlangens gegen einander
WeiterlesenPflicht zur Auskunft
Erbrecht: Persönliches Erscheinen bei der Aufnahme des pflichtteilsrechtlichen Nachlassverzeichnisses
Es ist kein Geheimnis, dass der erbrechtliche Pflichtteil in vielen Fällen vom Erben bzw. Schuldner nicht gerne gezahlt wird. Damit einher geht oft ein Misstrauen des Pflichtteilsberechtigten gegenüber den vom Erben erteilten Auskünften über den Nachlassbestand, welche der Pflichtteilsberechtigte
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