Verkehrsrecht: Vollkasko Versicherungsschutz auch bei Fahrerflucht bei einer erheblichen eigenen Körperverletzung

In seiner Entscheidung vom 06.08.2020 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe (12 U 53/20) entschieden, dass es keine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gemäß E. 1.1.3, 1. Spiegelstrich AKB 2016 darstellt, wenn der Versicherte nach einem schweren Verkehrsunfall ohne Fremdbeteiligung und bei klarer Haftungslage zur Nachtzeit

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