Familienrecht: Richterliche Ausübungskontrolle bei Eheverträgen (BGH XII ZB 84/17)

In seinem Beschluss vom 20.06.2018 (Az.: XII ZB 84/17) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die richterliche Rechtsmissbrauchskontrolle von Eheverträgen lediglich zum Ausgleich ehebedingter Nachteile herangezogen werden darf. Dahingegen dient die richterliche Ausübungskontrolle nicht dem Zweck, den durch den Ehevertrag belasteten Ehegatten ehebedingte Vorteile zu gewähren und

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Familienrecht: Abschluss eines Ehevertrages – Ja oder nein?

Bei der vorstehenden Frage handelt es sich um ein „juristisches Thema“, welches im besonderen Maße geeignet ist, Emotionen auszulösen. Dies gilt erst recht, wenn dieses Thema im Vorfeld einer beabsichtigten Eheschließung in irgendeiner Weise „auf den Tisch kommt“. Denn im Regelfall sind die Tage und Wochen vor einer beabsichtigten Eheschließung

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