Annegret Hantke

Betreuungsrecht: Erforderlichkeit einer Betreuung trotz Vorsorgevollmacht

In seiner Entscheidung vom 25.04.2018 (Az.: XII ZB 216/17) hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass die Einrichtung einer Betreuung trotz einer bestehenden Vorsorgevollmacht notwendig sein kann, wenn der durch die Vorsorgevollmacht Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen. Dieses sei insbesondere dann angezeigt, wenn

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Familienrecht: Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht sollte nicht ohne eine zusätzliche Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Beteiligten erfolgen

Im Anschluss an die Ausführungen zum Thema „Vorsorgevollmacht oder gerichtliche Betreuung – Wie soll man sich verhalten?“ soll diesmal noch etwas näher beleuchtet werden, wie sich – bei Erteilung einer Vorsorgevollmacht – das Rechtsverhältnis zwischen demjenigen, der die Vorsorgevollmacht erteilt – dem sogenannten „Vollmachtgeber“ – einerseits und demjenigen, der bereit ist in Ausübung der ihm

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