Medizinrecht: Aufklärung über Behandlungsalternativen

Jeder ärztlicher Eingriff bedarf der Einwilligung des Patienten. Vor Durchführung eines Eingriffs ist der Patient über die mit dem Eingriff verbundenen Risiken aufzuklären, um unter Wahrung seiner Entscheidungsfreiheit wirksam in den Eingriff einwilligen zu können. Die Aufklärung hat dem Patienten einen zutreffenden

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