RA Dr. Kühnemund, RAe Dr. Hantke & Partner BGH rechtfertigt Teilanfechung von Abrechnungsbeschlüssen auch mit Kosteninteresse Urteil vom 11.4.2025 – V ZR 96/24 „Der Beschluss über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse kann teilweise angefochten bzw. für ungültig erklärt werden. Vorauszusetzen ist, dass die Abrechnungsspitze eine rechnerisch selbstständige und abgrenzbare fehlerhafte…
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Keine Vollmacht des Verwalters für die Bewilligung von Dienstbarkeiten
Der Verwalter darf viel, aber nicht alles….
WeiterlesenDie EnSikuMaV ist da – und der Pool bleibt kalt
Vorbei mit den Badefreuden – jedenfalls vorübergehend….
WeiterlesenErhaltung oder bauliche Veränderung: Auf den Inhalt des Beschlusses kommt es an…
Erhaltung oder bauliche Veränderung: Auf den Inhalt des Beschlusses kommt es an
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