Immer wieder wird in Bauträgerverträgen geregelt, dass die letzte Kaufpreisrate vor Übergabe des Kaufgegenstandes auf ein Notaranderkonto zu zahlen ist. Nach einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 16.07.2020 (Az.: 8 U 61/19) sind solche Klauseln unwirksam
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