Mit Beschluss vom 21. Januar 2026 (VIII ZR 247/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine wichtige Frage im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) beantwortet. Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit für
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Handels- und Gesellschaftsrecht: Anwachsung eines Gesellschaftsanteils mit Ausschluss von Abfindungsansprüchen kann eine Schenkung i.S.v. § 2325 BGB darstellen
In seiner Entscheidung vom 03.06.2020 (Az: IV ZR 16/19) hat der BGH klargestellt, dass in einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine für den Fall des Todes eines Gesellschafters vereinbarte Anwachsung seines Gesellschaftsanteils beim überlebenden Gesellschafter eine Schenkung i.S.v. § 2325 BGB darstellen kann. Damit stellt der BGH
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