Familienrecht: Anspruch auf Trennungsunterhalt setzt kein gemeinsames Zusammenleben der Eheleute voraus

In seiner Entscheidung vom 19.02.2020 (Az.: XII ZB 358/19) hat der BGH nochmals herausgestellt, dass es für einen Anspruch auf Trennungsunterhalt nicht notwendig sei, dass die Eheleute zuvor gemeinsam gelebt oder gar gewirtschaftet hätten. Insofern sei der Anspruch auch nicht davon abhängig, dass und in welchem Maß die Eheleute die jeweiligen Einkünfte

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